Infoschreiben vom 13.10.2022

Betreff: Einladung zur Informationsveranstaltung und Vertragsschulung gemäß § 73c SGB V

seit über zehn Jahren profitieren die Teilnehmer von den Vorteilen des § 73c / §140a Kardiologievertrags von AOK BW, Bosch BKK und BKK VAG BW.

Der Vertrag bietet teilnehmenden Praxen deutliche Mehrwerte im Vergleich zur Regelversorgung:

  • feste Vergütungen ohne Abstaffelung oder Budgetierung
  • mehr Zeit, insbesondere für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern (z. B. durch Vergütung zusätzlicher Arzt-Patienten-Kontakte)
  • keine Fallzahl- oder Mengenbegrenzung sind nur einige von vielen Vorteilen
Pressekontakt

Victoria Weis
MEDI Baden-Württemberg e.V.
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