Betreff: Einladung zur Informationsveranstaltung und Vertragsschulung gemäß § 73c SGB V
seit Jahren profitieren die Teilnehmer von den Vorteilen des Orthopädie- und Rheumatologievertrags gemäß
- 73c SGB V von AOK BW und Bosch BKK.
Der Vertrag bietet teilnehmenden Praxen deutliche Mehrwerte im Vergleich zur Regelversorgung:
- feste Vergütungen ohne Abstaffelung oder Budgetierung
- mehr Zeit, insbesondere für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern (z. B. durch Vergütung zusätzlicher Arzt-Patienten-Kontakte)
- keine Fallzahl- oder Mengenbegrenzung
sind nur einige von vielen Vorteilen.
Wir laden deshalb alle interessierten Fachärztinnen und Fachärzte sowie Medizinischen Fachangestellten zu einer Informationsveranstaltung und Vertragsschulung des Orthopädiemoduls ein..