Infoschreiben vom 26.02.2019

Vertragsteilnahme für Bosch-BKK-Versicherte

Sie nehmen seitgeraumer ZeitanunseremFacharztvertragteil, den wir nicht nur mit der AOK Baden-Württemberg, sondern auch mitder Bosch BKK abgeschlossen haben.

Für die Einschreibung und Behandlung der Bosch-BKK-Versicherten benötigen Sie lediglich das Bosch-BKK-Modul Ihrer Vertragssoftware. In Bezug auf Angebot und Installation kann Sie IhrAnbieter, über den Sie Ihre Praxissoftware bzw. Ihre Facharztvertrags-Softwarebeziehen, beraten.