Abfrage vertragsspezifischer Fortbildungen und Qualitätszirkel in 2019
Der Diabetologievertrag läuft insbesondere durch Ihr Mitwirken erfolgreich seit dem 01.07.2017.
Wie Sie wissen enthält der Facharztvertrag unter anderem Regelungen zur Qualitätssicherung.
Wir beziehen uns mit diesem Schreiben auf die Qualitätsanforderung zur Teilnahme von jährlich mind. zwei zertifizierten Kursen/Fortbildungen mit mindestens acht Fortbildungspunkten zur Diagnostik und Behandlung von diabetologischen Erkrankungen sowie von einem strukturierten Qualitätszirkel je vollendetem Halbjahr (gem. Anlage 2 Abschnitt III und VI).