Infoschreiben vom 18.12.2019

Terminübersicht Fortbildungen 2020

Der PNP-Vertrag enthält als Teilnahmevoraussetzung die Erfüllung der Fortbildungspflichten nach § 95d SGB V und die jährliche Teilnahme an Kursen und Fortbildungen zur Diagnostik und Behandlung der Krankheitsbilder der jeweiligen Fachgruppen.

  • Für die Ärzte ist jährlich der Besuch von mindestens zwei solcher Präsenzveranstaltungen mit insgesamt mindestens 8 Fortbildungspunkten nachzuweisen
  • Für die Psychotherapeuten sind jährlich zwei solcher Präsenzveranstaltungen zu absolvieren und nachzuweisen. (Kurzer Hinweis: Mit dieser Regelung im PNP-Vertrag sind zugleich die ähnlich formulierten Voraussetzungen der PT-Verträge mit DAK, TK und BKK VAG erfüllt.)

 

Pressekontakt

Victoria Weis
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