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Rundschreiben 27.07.2007

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An alle MEDI Mitglieder in Baden-Württemberg

26. Juli 2007

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Diskussionen auf unserer „Tour de Ländle“ haben gezeigt, dass unsere Praxen aus den GKV-Einnahmen selbst im wirtschaftlich starken Baden-Württemberg kaum noch finanzierbar sind. Ausnahmen mögen die Regel bestätigen, dennoch kann es so nicht mehr lange weitergehen.

Verschärft wird unsere wirtschaftliche Situation noch durch die Zusammenlegung der KVen, begleitet von einer erfolglosen Honorarpolitik der KVBW und einer ab 2009 einheitlichen Vergütung in ganz Deutschland mit Geldabflüssen aus Baden-Württemberg. Zudem wird der Gesundheitsfonds noch weitere Mittel aus dem Südwesten abziehen. Deshalb empfinde ich es fast als Zynismus, wenn der KBV-Vorsitzende die gleiche Geldmenge neu verteilen möchte, dieses Mal eben in Form von Pauschalen.

Unsere Arbeitsschwerpunkte und Projekte dienen also einerseits einer besseren politischen Lobby durch einen Zusammenschluss der Verbände und andererseits der wirtschaftlichen Stärkung unserer Praxen durch Vernetzung und neue Vertragsformen bis hin zum Systemausstieg.

Hier in Kürze unsere Arbeitsschwerpunkte:

  • KVBW
Bei der letzen Vertreterversammlung (VV) konnten wir mehrheitlich einen Antrag verabschieden, der fordert, dass 2008 der jetzige HVM noch weitergeführt wird, damit wir nicht 2008 mit einem neuen HVV und 2009 mit einem neuen bundesweiten EBM konfrontiert werden. Zudem hat die VV einen Vertrag nach § 73 b mit der BKK-Vertragsgemeinschaft abgelehnt. Der Vertrag ist inakzeptabel schlecht und soll deshalb nicht präjudizierend für andere 73er-Verträge gelten. Wir brauchen 73er-Verträge für Haus- und Fachärzte, die zusätzliches Geld in unsere Praxen bringen.
  • Landesärztekammer
Mit den Beschlüssen zur eCard können wir zufrieden sein, unsere Forderungen werden zunehmend berücksichtigt. Schon vor dem Modellversuch sollen die Themen der zentralen Datenspeicherung, der Finanzierung des Mehraufwands in unseren Praxen und der Haftung bei falschen Daten geklärt sein, sonst lehnen wir weiterhin bereits die Teilnahme am Modellversuch ab.
  • Teilgemeinschaftspraxen (TGP)
Mit Bedauern mussten wir eine Verschärfung der Berufsordnung bzgl. der Kooperation von Einzelpraxen hinnehmen. Damit sind die Einzelpraxen und ihre Zusammenschlüsse schlechter gestellt als MVZ und Kapitalgesellschaften. Auf unsere bisherigen TGP-Verträge haben die Beschlüsse zwar keinen Einfluss, aber die neue Verschärfung könnte die Weiterentwicklung der TGP und eine Kooperation unterschiedlicher Fachgruppen erschweren. Ob wir deswegen rechtliche Schritte einleiten werden oder die TGP lieber in andere Rechtsformen überführen, wird derzeit in unseren Gremien diskutiert. Trotzdem möchte ich Sie an dieser Stelle aufrufen, sich in TGP zusammenzuschließen. Ganz egal, ob Sie besondere Leistungen anbieten oder bei Leistungen, die Ihre Patienten gerne hätten, die Kooperation mit Kollegen suchen. Wir können mehr als GKV-Medizin und müssen besonders im Präventions-Bereich unseren Patienten mehr bieten.
  • Einzelverträge nach § 73ff. - Bosch BKK-Vertrag für Haus- und Fachärzte – ARGE BW
Ein erster guter Vertrag ist uns mit der Bosch BKK gelungen. Hier gibt es eine On-Top-Vergütung für Haus- und Fachärzte. Wir wollen entweder diesen Vertragstypus selbst mit anderen Kassen abschließen oder den Kassen zusammen mit dem Hausärzteverband und anderen Landesverbänden in der ARGE BW weitere 73er-Verträge mit Bereinigung der Gesamtvergütung anbieten. Ziel des Zusammenschlusses der Verbände ist es, dass wir nicht auseinanderdividiert werden und die ersten Wochen der Zusammenarbeit – insbesondere auch zwischen HÄV und MEDI – geben Anlass zur Hoffnung, dass wir die gemeinsamen Ziele auch erreichen können.
  • Docpharm, Aliud und Bonusverträge
Die finanzielle Stärkung unserer MEDIVERBUND Dienstleistungs GmbH lag mir immer sehr am Herzen. Weil wir für Öffentlichkeitsarbeit, politische Aktivitäten und juristische Auseinandersetzungen, die künftig sicher nicht weniger werden, deutlich mehr Geld brauchen als bisher. Zudem soll unsere GmbH ein ernst zu nehmender Partner im Gesundheitsmarkt werden und jedes kleine Krankenhaus verfügt derzeit über eine größere Kapitaldecke als unser Unternehmen.

In diesem Zusammenhang ist mir völlig unverständlich, warum unsere Mitglieder unsere Partner Docpharm und Aliud nicht stärker berücksichtigen. Statt dessen bedient man lieber Bonusverträge oder lässt gar das Aut-idem-Kreuz weg, wodurch der Apotheker Bonusverträge bedienen muss. Nach meinen Informationen lassen 80 % der Kollegen das Aut-idem-Kreuz weg! Und dabei habe ich noch die erbitterten Diskussionen vor einigen Jahren im Ohr, als unsere Beteiligung am Pharmamarkt kritisch gesehen wurde, da man dem Patienten einen Wechsel des Präparats nicht zumuten könne.

Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass nach einem BGH-Urteil vom 17. April dem Arzt beim Weglassen des Aut-idem-Kreuzes eine erhöhte Aufklärungspflicht obliegt! Zudem geben wir mit dem Einverständnis der Substitution durch den Apotheker ein wichtiges Stück unserer Therapiehoheit ab. Wenn das erst einmal einreißt, werden wir immer mehr von unserer Therapiehoheit opfern – bei allen von uns veranlassten Leistungen! Ich bitte Sie also, einerseits auf Ihren Rezepten „Kein Aut-idem“ anzukreuzen und andererseits unsere GmbH zu stärken, indem Sie unsere Partnerfirmen bei der Verordnung berücksichtigen. Diese bieten seit Jahren gute Qualität und einen guten Preis. Wenn Sie diese Produkte verordnen, brauchen Sie keine Regresse zu fürchten!
  • Systemausstieg
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts zum Systemausstieg der Kieferorthopäden in Niedersachsen wird in vielen Medien der falsche Eindruck erweckt, dass ein Systemausstieg für Niedergelassene nun nicht mehr möglich sei. Diese Informationen sind falsch! Gerade auf unsere Konzeption zum Systemausstieg durch Korbmodelle hat dieses Urteil keinen Einfluss!!!

Wir sehen in dem Urteil allenfalls einen Nachteil für die Patienten, die bei einem kollektiven Ausstieg so lange keinen Arzt finden, bis die Sozialministerien ein Systemversagen festgestellt haben. Ist dieses festgestellt, gilt § 95 SGB V und der Anspruch auf den einfachen GOÄ-Satz gegenüber den Kassen, sofern wir dies akzeptieren und nicht Verhandlungen über andere Lösungen fordern.

Der Systemausstieg bleibt ein zentrales Thema. Deshalb organisieren wir am Mittwoch, 7. November in Stuttgart auf dem Killesberg eine Auftaktveranstaltung zu den Körben in Baden-Württemberg unter dem Motto „Können wir unsere Freiberuflichkeit nur durch einen Systemausstieg sichern?“ Für das Podium sind eingeladen Prof. Hoppe sowie die Kollegen Bittmann, Grauduszus und Hoppenthaller. Diese Veranstaltung soll ein politisches Signal setzen und ist die Fortsetzung unserer Proteste.  Deshalb brauchen wir eine hohe Teilnehmerzahl, damit wir ein Signal auch über Baden-Württemberg hinaus senden können! Ich bitte Sie deshalb alle, sich diesen Termin jetzt schon vorzumerken und auch Ihre Kolleginnen und Kollegen zu motivieren. Es kann nicht sein, dass wir im Sachleistungssystem gefangen gehalten werden und keine Vorbereitungen treffen dürfen, um uns daraus zu befreien.


Zum Schluss wünsche ich Ihnen schöne Ferien und gute Erholung. Wir stehen vor richtungsweisenden Aktivitäten in der 2. Jahreshälfte und ich bin mir nach wie vor sicher, dass es uns gelingen wird, bessere Rahmenbedingungen für unsere Praxen zu erstreiten.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
 
Dr. med. Werner Baumgärtner
Vorstandsvorsitzender
 

!!!  Neue Plakate zur Patienten-Aufklärung  !!!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerade jetzt ist Aufklärung notwendig, da unsere Patienten die Auswirkungen der Gesundheitsreform spüren.

Deshalb senden wir Ihnen ab 3. August sechs verschiedene Plakate zu den Themen Gesundheitsreform und eCard. Bitte hängen Sie diese Plakate in Ihrer Praxis auf, einzeln, nach und nach oder alle zusammen. Weitere werden bis zur Bundestagswahl folgen. Zu den Plakaten

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, bitten wir Sie um Überweisung eines freiwilligen Solidarbeitrags von 10 Euro zur Deckung der Unkosten auf folgendes Konto: MEDI BW,
BLZ: 600 501 01, KNR: 7 612 374 bei der BW Bank Stuttgart.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 


 
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