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Facharztverträge § 140

  • Koordinatorenvertrag mit der Bosch BKK und dem Robert-Bosch-Krankenhaus

    Bosch BKK, RBK und MEDIVERBUND haben einen neuen Vertrag für den Großraum Stuttgart abgeschlossen, mit dem wir „Drehtürpatienten“ eine interdisziplinär-fachübergreifende Diagnostik im RBK anbieten. Nach der diagnostischen Klärung dieser Fälle wird der Patient wieder in der sog. Regelversorgung weiter betreut (bei Ärzten im KV-System, ggf. Krankenaus, Reha etc.).

    Haus- und Fachärzte, die einen entsprechenden Patienten in den Vertrag einschreiben, bekommen dafür zusätzlich zur KV-Vergütung/ HZV-Vergütung 20 Euro. Für die weitere Betreuung bekommen der Hausarzt und alle beteiligten Fachärzte für zwei Quartale jeweils zusätzlich 35 Euro pro Quartal. Die bereits vom alten Vertrag mit der Bosch bekannte Patientenbegleitung übernimmt die organisatorische Steuerung der Fälle und informiert den Hausarzt und die beteiligten Fachärzte laufend.

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  • Der IV Gastroenterologie mit der AOK läuf zum 31.03.2012 aus
    Der Vertrag wird ersetzt durch die situative Einschreibung im FacharztProgramm nach § 73c SGB V mit der AOK

  • Beendigung weiterer IV Verträge:
    Aufgrund der Vorgaben zum Datenträgeraustausch nach § 295 Abs. 1b SGB V - auch zu Verträgen nach § 140a ff. SGB V - enden weitere IV Verträge

    Vertrag zur Integrierten Versorgung für den Akuten Hörsturz mit der IKK classic - zum 31.03.2012

    Vertrag zur Integrierten Versorgung von Depressionen mit der DAK - zum 30.06.2012

    Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Indikation endoprothetischer Ersatz von großen Gelenken mit der BKK VAG BW - zum 29.02.2012

    Verträge mir der Daimler BKK (Rücken und Depression) endeten zum 31.12.2011
    (für den Vertrag zur integrierten Versorgung von Depressione, können Sie Ihre in 2011 eingeschriebenen Versicherten noch bis zum Ender der Behandlung abrechnen.)

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